Obligatorischer Kurs für Ersthundehalter Kanton Wallis
Ersthundehalter im Kanton Wallis müssen seit dem 1. Januar 2020 einen obligatorischen Kurs absolvieren.
Die Kurse müssen innerhalb eines Jahres nach der Übernahme des Hunde abgeschlossen werden. Dabei muss der Hund mindestens 8 Monate alt sein. Die Kurse müssen mindestens 6 Stunden oder 8 Lektionen à 45min umfassen.
Das Kursobligatorium für Neuhundehalter kann bei uns zur Zeit in Einzellektionen absolviert werden:
Einzeltraining
Den schriftlichen Nachweis über die Kursteilnahme stellen wir gerne gegen eine administrative Gebühr von Fr. 20.00 aus.
Bitte beachten Sie, dass der Hund bei Kursantritt mindestens 8 Monate alt sein muss, um den Nachweis zu beantragen.
Alle Informationen des Kantons betreffend Kurspflicht finden Sie in der Verordnung über die Ausbildung von neuen Hundehaltern